Nach Verkaufskosten

Nach dem Vertragsabschluss einer Immobilie fallen einige Kosten an, die entweder jedes Jahr oder einmalig gezahlt werden.

– Grundsteuer (einmal im Jahr, in der Regel im Mai-Juni)

– Buchhalter (einmal im Jahr, in der Regel im April-Mai), für die Steuererklärung

– Elektroplan für ein Haus (nicht immer und alle 12 Jahre)

– Kaution für die Stromrechnung, sobald

– Stromrechnung (alle 2 Monate), einschließlich Kommunalsteuer und Fernsehen

  • Wasserrechnung (alle 2 oder 6 Monate)

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