Nach dem Vertragsabschluss einer Immobilie fallen einige Kosten an, die entweder jedes Jahr oder einmalig gezahlt werden.
– Grundsteuer (einmal im Jahr, in der Regel im Mai-Juni)
– Buchhalter (einmal im Jahr, in der Regel im April-Mai), für die Steuererklärung
– Elektroplan für ein Haus (nicht immer und alle 12 Jahre)
– Kaution für die Stromrechnung, sobald
– Stromrechnung (alle 2 Monate), einschließlich Kommunalsteuer und Fernsehen
- Wasserrechnung (alle 2 oder 6 Monate)